Ab 2. Juni gelten wieder die alten Park-Regeln

Zehn Wochen lang galten in Villachs Kurzparkzonen coronabedingt veränderte Regeln. Deutlich länger als in fast allen anderen Städte Österreichs verzichtete Villach auf die üblicherweise zu entrichtende Parkgebühr. Die meisten Städte waren bereits Anfang Mai zur Gebührenpflicht zurückgekehrt.

Nun ist es auch in Villach soweit: Ab Dienstag, 2. Juni, sind wieder Parkgebühren zu entrichten. Wie schon vor Corona gelten dann in Villachs Kurzparkzonen folgende Regeln: 

  • Montags bis donnerstags (8-18 Uhr) sowie Freitagvormittags (8-12 Uhr) sind 50 Cent pro halbe Stunde Parken zu zahlen. Die maximale Parkzeit beträgt drei Stunden. Die ersten 20 Minuten sind grundsätzlich gratis. Wer mit diesen 20 Minuten für eine kurze Erledigung sein Auslangen findet, kann also gratis parken, muss aber seine Ankunftszeit sichtbar im Auto vermerken. 
  • Freitagnachmittags (12-18 Uhr) sowie an Samstagen (8-13 Uhr) können die Kurzparkzonen generell gratis genützt werden. Die maximale Parkdauer von drei Stunden gilt dennoch. Also: unbedingt Parkuhr verwenden!

NEU: Zahlen per Bankomatkarte möglich
Ab Anfang Juni gibt es die Möglichkeit, Parkgebühren via Bankomat- oder Kreditkarte zu begleichen. Alle 45 Automaten wurden in den vergangenen Wochen mit entsprechenden Einheiten für bargeldloses Zahlen ausgestattet.

Auch die Umwandlung von City-Bonus-Guthaben in Parkzeit ist, wie bisher, möglich. Guthaben kann man durch Einkäufe bei den weit mehr als 100 Partnerbetrieben in der Innenstadt erwerben. Knapp 15.000 Menschen haben zum Beispiel im Jahr 2018 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, gratis zu parken. City-Bonus-Anhänger mit Guthabenspeicher sind im Büro des Stadtmarketings am Hans-Gasser-Platz (alte Hauptfeuerwache) erhältlich.

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