Auch im Mai keine Gebühren in den Kurzparkzonen

Im Laufe der kommenden Wochen dürfen fast alle Betriebe wieder aufsperren. Auch die Regelung in Villachs Kurzparkzonen wird schrittweise an den Normalzustand herangeführt. Der Mai bleibt gebührenfrei.

Seit Mitte März muss man in Villach in den Kurzparkzonen keine Gebühren entrichten. Auch die Parkobergrenze von drei Stunden ist seither ausgesetzt. Diese vorübergehenden Regelungen sind Teil eines Corona-Hilfspakets, das von der Villacher Stadtregierung einstimmig beschlossen wurde.

Da in den kommenden Tagen fast alle Betriebe wieder aufsperren dürfen, wird auch die Villacher Parkregelung schrittweise wieder an gewohnte Verhältnisse herangeführt. Für den Mai bedeutet dies:

  • Es sind auch von 1. bis 31. Mai keine Parkgebühren zu bezahlen.
  • ACHTUNG: Ab 1. Mai gilt aber das Drei-Stunden-Parklimit wieder!

Damit müssen ab 1. Mai wieder Parkuhren verwendet werden. Die Parkzeit wird künftig auch wieder kontrolliert. Diese Regelung, mit der Dauerparken verhindert werden soll, wird mit Aufklebern an allen Villacher Parkautomaten in den Sprachen Deutsch und Englisch kommuniziert.

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