Wo dürfen wir unsere Freizeit verbringen?

Seit vergangenem Wochenende dürfen Geschäfte und diverse Dienstleister wie Frisiersalons wieder aufsperren. Was ist in Villach – nach den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land Kärnten – derzeit erlaubt? Hier ein Überblick:

Sportstätten: Öffentliche Sportstätten dürfen, sofern sie geöffnet sind und die erforderlichen Abstände eingehalten werden, benutzt werden. Maximale Gruppengröße inklusive TrainerIn: 10 Personen! Yoga-Kurse am Wasenboden sind erlaubt, sofern die Abstände eingehalten werden.
 
Trendsportanlage am Wasenboden: Ab Freitag wieder geöffnet. Auch auf der Trendsportanlage gilt: Abstand halten – sollte das nicht möglich sein, bitte Masken verwenden.

Silbersee und Freibäder: Der Bereich um den Silbersee ist grundsätzlich offen. Abstände bitte einhalten. Man darf auch ins Wasser. Sonnenliegen ist derzeit aber noch nicht gestattet. Eine entsprechende Regelung der Bundesregierung zum Badebetrieb gibt es voraussichtlich nicht vor 29. Mai.
 
Dobratsch: Die Dobratschstraße ist seit einiger Zeit wieder geöffnet. Am Berg sind die Abstände einzuhalten.
 
Spielplätze: Die städtischen Spielplätze sind seit 1. Mai geöffnet. Bitte nach Möglichkeit Abstände einhalten! Kinder unter 6 Jahren müssen keine Masken tragen.
 
Kurzparkzonen: Bis Ende Mai sind die innerstädtischen Kurzparkzone gebührenfrei. Achtung: Um Dauerparken zu vermeiden, gilt eine Parkdauer von maximal drei Stunden – bitte Parkuhren verwenden.
 
Kindergärten: Nach Verordnung des Landes Kärnten sollten – nach Möglichkeit der Eltern – Kinder weiterhin zu Hause betreut werden. Das Land Kärnten empfiehlt Gruppen mit je maximal 10 Kindern. Dasselbe gilt für die Horteinrichtungen.
 
Grillplatz an der Gail: Dieser ist wieder geöffnet. Auch hier gelten die Abstandsregeln.